Ausschreibung: Virtuelle Residenzen

Aufruf

Virtuelle MRI-Residenzen mit Gastorganisationen aus Deutschland

Die globale Corona-Pandemie schränkt derzeit vor allem auch die Arbeit von Kunst- und Kulturschaffenden massiv ein. Nur unter erschwerten Bedingungen können künstlerische Projekte geplant, umgesetzt und/oder fortgeführt werden. Davon betroffen sind auch Förderungen der Martin Roth-Initiative (MRI). Gefährdeten Kunst- und Kulturschaffenden temporäre Schutzaufenthalte in Deutschland und Drittstaaten zu ermöglichen, ist vor dem Hintergrund umfassender Reisebeschränkungen und anderer – nicht nur pandemiebedingter - Herausforderungen nur sehr schwer plan- und umsetzbar. 

Trotz bzw. wegen dieses Umstands ist es ein wichtiges Anliegen der MRI, ihre Mission fortzuführen und künstlerische Diskursräume auch unter schwierigen soziopolitischen Bedingungen zu fördern. Gerade in solch schwierigen Zeiten gilt es, Kunst- und Kulturschaffende, die sich in ihren Heimatländern für die Freiheit der Kunst und für eine pluralistische Gesellschaft engagieren, zu unterstützen, um gestärkt und solidarisch aus der Krise wieder herauszukommen.

Mit dieser Ausschreibung rufen wir deshalb Kunst- und Kulturorganisationen in Deutschland auf, Projektanträge für virtuelle Residenzprojekte zu stellen, die sie gemeinsam mit ihren Kolleg*innen im Ausland durchführen.

In den folgenden FAQ finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen:

Wir freuen uns auf Ihren Antrag!

Virtuelle Residenzen

Was versteht die MRI unter virtuelle Residenzen?

Anders als in physischen Residenzprogrammen findet ein Austausch und eine Kollaboration im virtuellen Raum statt. Die Gastorganisation und ihre Stipendiat*innen haben dabei die Gelegenheit, gemeinsam ein Projekt umzusetzen. Bei einer virtuellen Residenz können beispielsweise gemeinsame Recherchen durchgeführt, Konzeptideen und Projekte entwickelt/umgesetzt, künstlerische (Vor-) Produktionen erstellt (bspw. in Form eines digitalen Writers‘ Room) oder auch digitale Trainings- bzw. Austauschformate, Kampagnen und Ähnliches konzipiert bzw. umgesetzt werden. Die MRI bleibt auch offen für anderweitige Formate und inhaltliche Vorschläge.

Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene oder bereits abgeschlossene Projekte nicht gefördert werden können.

Gast-organisationen

Wer kommt als Gastorganisation in Frage und welche Aufgaben hat sie?

Anerkannte und etablierte Kulturinstitutionen und Kollektive (bspw. Museen, Theater, Festivals, Kunstvereine, etc.) in Deutschland kommen als Gastorganisation in Frage. Die antragstellende Organisation muss eine Rechtsform (bspw. e.V., gGmbH, GmbH, etc.) besitzen und darf mit dem Projekt keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Wir setzen Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Förderungen sowie eine ordnungsgemäße Buchhaltung voraus und erwarten eine zufriedenstellende abschließende Berichtslegung. Die Gastorganisation ist verantwortlich für die organisatorische bzw. koordinatorische Umsetzung des Projekts sowie für die Mittelbewirtschaftung (u.a. Auszahlung von Stipendien).


Bitte beachten Sie, dass Gastorganisationen potenzielle Stipendiat*innen vorschlagen müssen. Die Martin Roth-Initiative kann kein „Matching“ übernehmen.   

Stipendiat*in

Die virtuellen Residenzprojekte der Martin Roth-Initiative richten sich an dieselbe Zielgruppe wie die regulären MRI-Schutzaufenthalte. In Frage kommen Kunst- und Kulturschaffende, die in ihren Heimatländern insbesondere aufgrund ihrer künstlerischen bzw. kulturellen Arbeit einer Gefährdung (s. Definition) ausgesetzt sind und sich für die Aufrechterhaltung künstlerischer Freiheit und der Sicherung pluralistischer Gesellschaften einsetzen. Die geförderten Personen müssen dabei in ihren Heimatländern noch aktiv sein und über Sprachkenntnisse verfügen, die eine Zusammenarbeit mit der Gastinstitution ermöglichen.

Es wird keine explizite regionale Fokussierung vorgenommen. Das Programm richtet sich allerdings an Personen, die in sogenannten illiberalen Kontexten bzw. Staaten aktiv sind, in denen eine freie bzw. kritische künstlerische Berufsausübung erschwert ist (eine Orientierung bietet hier u.a. der aktuelle Atlas der Zivilgesellschaft und die darin als beschränkt, unterdrückt oder geschlossen eingestuften Staaten). MRI-Förderungen innerhalb der EU sind ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Gastorganisationen potenzielle Stipendiat*innen vorschlagen müssen. Die Martin Roth-Initiative kann kein „Matching“ übernehmen. 

Gefährdungs-lage

Wie wird eine Gefährdungslage definiert?

Gefährdet sind all jene, die aufgrund ihrer Arbeit oder aufgrund anderer Umstände (bspw. wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, öffentlicher kritischer Äußerungen, Zugehörigkeit einer verfolgten Minderheit etc.) von staatlicher und/oder nicht-staatlicher Seite bedroht, beobachtet und/oder verfolgt werden. Die Gefahr kann dabei in Form von physischer bzw. psychischer Gewalt, Unterdrückung, Zensur oder Arbeitsverboten in Erscheinung treten.

WICHTIG: Für diese Ausschreibung werden auch Arbeitsbeschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie als Kriterium anerkannt.

Laufzeit

Welchen zeitlichen Umfang haben die virtuellen Residenzen?

Die virtuellen Residenzen dauern bis zu drei Monate und können zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.12.2020 umgesetzt werden.

Förderhöhe

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Ein Projekt sollte eine Gesamtfördersumme von 25.000,00 EUR grundsätzlich nicht überschreiten.

Unter die Gesamtfördersumme fallen monatliche Stipendien für die internationalen Residenzteilnehmer*innen, die sich in ihrer Höhe an den Auslandsstipendienraten für Graduierte des DAAD orientieren. Darüber hinaus können Sachmittel beantragt werden, die für die Durchführung des Projekts notwendig sind (bspw. Produktionskosten, Maßnahmen für IT-Sicherheit, Honorare für digitale Workshops/Trainings) sowie Mittel für zusätzlichen Personal- und Verwaltungsaufwand der Gastorganisation.

Antrags-verfahren

Bis wann und wie können Sie sich bewerben?

Treten Sie mit der Martin Roth-Initiative so bald wie möglich in Kontakt und lassen Sie sich vorab beraten. Wir stellen Ihnen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung. Ihre Anträge und Finanzierungspläne nehmen wir bis spätestens zum 20.08.2020 um 23:59 Uhr entgegen. Weitere Anlagen können Sie bis zum 31.08.2020 um 23:59 Uhr nachreichen.

Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:

  • MRI-Formular: Antragsformular inkl. Anlagen (von der Gastorganisation auszufüllen)
  • MRI-Formular: Finanzierungsplan
  • MRI-Formular: kurze Selbstdarstellung/Motivationsschreiben inkl. Referenzen (von den jeweiligen Stipendiat*innen auszufüllen).

Unsere Kontaktadressen sowie weitere Informationen zum Thema sichere Kontaktaufnahme finden sie hier.

Auswahl

Wer bewilligt die Projektanträge und nach welchen Kriterien?

Das MRI-Team prüft die Anträge nach formalen Kriterien der Förderwürdigkeit (s.o.). Ein unabhängiges Auswahlgremium bewertet formal förderwürdige Projektanträge nach folgenden Aspekten:

  • Gefährdungslage/Ausgangssituation der Stipendiat*innen
  • Inhaltliche Relevanz des Projekts (Inwieweit trägt das Projekt zur Stärkung und Erhalt künstlerischer Freiräume bei? Welche potenzielle Wirkung hat das Projekt auf die Herkunftsländer der Stipendiat*innen?)
  • Qualität des Antrags und Konzepts (Ist der Antrag inhaltlich sinnvoll und ist das Ziel realistisch? Ist eine inhaltliche bzw. künstlerische Passung der Projektbeteiligten gegeben?)